Als öffentlich-rechtliche Körperschaft ist die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in M-V unser Auftrag und unser Anspruch. Als Arbeitgeber bieten wir interessante und spannende Aufgaben in der Abrechnung, Prüfung, Verwaltung und IT, die sich ständig weiterentwickeln.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ist die Selbstverwaltung aller Vertragszahnärzte des Landes. Sie vertritt die Interessen von ca. 1.200 Vertragszahnärzten gegenüber Aufsichtsbehörde und gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat die ihr durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere das Kassenarztrecht vom 01.08.1955 mit späteren Ergänzungen und Änderungen sowie das Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat die ihr durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere das Kassenarztrecht vom 01.08.1955 mit späteren Ergänzungen und Änderungen sowie das Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Branche
Öffentlicher DienstAnsprechpartner
Frau Sabine Stange
Personalabteilung
19055 Schwerin 03855492140
personal@kzvmv.de
Sprechzeiten:
Montag-Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:30 Uhr
Hauptsitz
Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern | Sonstiges
Wismarsche Str. 304
19055 Schwerin